Was gilt rechtlich als Hausboot?
Ein Hausboot ist nach der deutschen Rechtslage ein Wasserfahrzeug, das zu Wohnzwecken genutzt wird. Es ist kein Gebäude und unterliegt daher dem Schifffahrtsrecht, nicht dem Baugesetzbuch (BauGB). Voraussetzung für die Klassifikation als Wasserfahrzeug ist in der Regel, dass es schwimmfähig und — mit oder ohne eigenen Antrieb — theoretisch manövrierfähig ist.
Davon zu unterscheiden sind schwimmende Bauten (auch „schwimmende Häuser" oder „Floatinghomes"), die fest verankert sind und als ortsfeste Anlagen behandelt werden. Für diese kann eine wasserrechtliche Genehmigung nach Landesrecht erforderlich sein.
Zulassung und amtliche Kennzeichnung
Motorisierte Wasserfahrzeuge müssen auf Bundeswasserstraßen amtlich registriert sein. Zuständig ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), namentlich die jeweiligen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSÄ). Die Registrierung erfolgt im amtlichen Schiffsregister (Binnenschiffsregister) oder, für kleinere Fahrzeuge, über die Vergabe eines Kennzeichens.
Fahrzeuge mit einer Länge von mindestens 20 Metern oder einem bestimmten Verdrängungsvolumen unterliegen der Pflicht zur Eintragung im Schiffsregister und benötigen einen Schiffsbrief oder ein Schiffszertifikat. Kleinere Boote werden oft über die zuständigen Landesbehörden registriert.
Führerscheinpflicht auf Bundeswasserstraßen
Auf Bundeswasserstraßen gilt für das Führen motorisierter Fahrzeuge die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Für Sportboote mit mehr als 11,03 kW Antriebsleistung ist auf Bundeswasserstraßen der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) Pflicht. Auf dem Rhein, der Mosel und einigen anderen internationalen Wasserstraßen gilt der Sportpatent Rhein oder der Europäische Binnenschifferausweis.
Liegt ein Hausboot dauerhaft an einem genehmigten Liegeplatz und wird nicht geführt, entfällt die Führerscheinpflicht für das bloße Bewohnen. Sobald es jedoch bewegt wird — sei es zur Überfahrt in eine Schiffswerft oder zum Wechsel des Liegeplatzes — gelten die üblichen Führerscheinvorschriften.
Wichtig: Rhein-Sondervorschriften
Auf dem Rhein und der Donau gelten zusätzlich internationale Regelwerke (Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, ADNR) sowie strengere Anforderungen an Befähigungsnachweise. Für den Rhein unterhalb Bingen sind andere Scheine erforderlich als für die übrigen Bundeswasserstraßen.
Versicherungspflicht
Für motorisierte Wasserfahrzeuge auf Bundeswasserstraßen besteht Haftpflichtversicherungspflicht. Die Mindestdeckungssummen sind in der Binnenschifffahrtshaftpflichtverordnung geregelt. Ergänzend empfiehlt sich eine Kaskoversicherung für Schäden am Fahrzeug selbst sowie — bei Nutzung als Wohnraum — eine Hausratversicherung für den Inhalt.
Steuerrechtliche Besonderheiten
Wer auf einem Hausboot wohnt und dieses als ersten Wohnsitz anmeldet, kann unter Umständen die Mehrwertsteuer beim Kauf des Bootes geltend machen, wenn es als dauerhafte Wohnstätte genutzt wird. Die steuerrechtliche Behandlung variiert jedoch nach Konstruktion und Nutzungsweise; hier ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater erforderlich.
Unterschied: Bundeswasserstraßen und Landesgewässer
Bundeswasserstraßen (z. B. Rhein, Elbe, Donau, Main, Weser, Oder sowie viele Kanäle) stehen unter Bundesverwaltung. Auf Landesgewässern — etwa bayerischen Seen, Seen in Mecklenburg-Vorpommern, brandenburgischen Flüssen — gelten die jeweiligen Landeswassergesetze, die erheblich voneinander abweichen können. Insbesondere bei der Frage dauerhafter Liegeplätze und Wohnnutzung unterscheiden sich die Länder deutlich.