Hausboot · Binnenschifffahrt · Wasserstraßen

Hausboot auf deutschen Wasserstraßen: Recht, Regeln und Liegeplätze

Hausboote auf Bundeswasserstraßen unterliegen der Binnenschifffahrtsordnung und weiteren Regelwerken. Welche Voraussetzungen gelten, welche Genehmigungen erforderlich sind und was bei der Wahl eines Liegeplatzes zu beachten ist.

Hausboot auf der Elbe zwischen Děčín und Dresden

Hintergrund

Hausboote zwischen Schifffahrtsrecht und Baurecht

Ein Hausboot ist rechtlich ein Wasserfahrzeug — kein Gebäude. Das hat Konsequenzen: Es gelten die Vorschriften der Binnenschifffahrt, nicht des Baurechts. Wer dauerhaft auf einem Hausboot leben möchte, bewegt sich in einem komplexen Regelgeflecht aus Schifffahrtsrecht, Wasserrecht, Steuerrecht und kommunalen Vorschriften.

Bundeswasserstraßen werden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) verwaltet. Für das Liegen auf diesen Gewässern ist eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) erforderlich.

Auf Landesgewässern — Seen, Flüssen und Kanälen in Landesverwaltung — gelten die jeweiligen Landeswassergesetze, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

Hausboottour auf dem Grienericksee mit Blick auf Schloss Rheinsberg

Häufige Fragen

Grundsatzfragen zur Hausbootnutzung

Brauche ich einen Führerschein für ein Hausboot? +
Auf deutschen Bundeswasserstraßen gilt: Wer motorisierte Wasserfahrzeuge führt, benötigt ab einer bestimmten Motorleistung einen amtlichen Befähigungsnachweis. Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) ist für Binnengewässer relevant. Auf Rhein, Donau und anderen international geregelten Wasserstraßen gelten abweichende oder ergänzende Anforderungen. Ob ein Hausboot dauerhaft auf einem Platz liegt oder geführt wird, ist für die Führerscheinpflicht relevant.
Ist das ganzjährige Wohnen auf einem Hausboot in Deutschland erlaubt? +
Ein fester Wohnsitz auf einem Hausboot ist in Deutschland melderechtlich möglich, aber an die Zustimmung der zuständigen Meldebehörde und die Anerkennung eines festen Liegeplatz als Wohnsitz gebunden. Die Genehmigungspraxis variiert je nach Bundesland und Gemeinde erheblich. In einigen Städten wie Hamburg oder Berlin gibt es etablierte Hausbootgebiete; in anderen Regionen ist die Genehmigung deutlich schwieriger.
Was ist der Unterschied zwischen Hausboot und schwimmendem Haus? +
Rechtlich ist die Unterscheidung relevant: Ein Hausboot ist ein Wasserfahrzeug mit eigenem Antrieb oder zumindest manövrierfähig. Ein schwimmendes Haus (oder Schwimmkörper) hat keinen eigenen Antrieb und gilt schifffahrtsrechtlich als schwimmendes Gerät oder Anlage, für das andere Zulassungsbedingungen gelten. Für schwimmende Häuser ohne Antrieb ist in der Regel eine wasserrechtliche Genehmigung als Anlage nach Landesrecht erforderlich.
Welche Versicherung braucht ein Hausboot? +
Eine Haftpflichtversicherung ist für motorisierte Wasserfahrzeuge auf Bundeswasserstraßen gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus sind Kaskoversicherungen (Bootskasko) für das Hausboot selbst sinnvoll, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bei Hausbooten, die als fester Wohnsitz genutzt werden, stellt sich zusätzlich die Frage der Hausratversicherung und ggf. Gebäudeversicherung — hier weichen die Policen je nach Versicherer erheblich voneinander ab.

Kontakt

Fragen zu Inhalten oder Hinweise auf Aktualisierungsbedarf können hier hinterlassen werden.

Form submitted successfully. Thank you. Your information has been received.